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Gassi-Geh-Service für Bad Gandersheim

Übernehme Ihre Gassirunde, wenn Sie mal nicht  selbst mit Ihrem Hund laufen können. 

Gegen eine Spende (mind. 5€, gerne mehr ;-) ) 

für den Tierschutz Bad Gandersheim e. V. 

Terminabsprache über die Festnetznummer 05382/5894404  

Auf den Anrufbeantworter sprechen. Bitte deutlich den Grund Ihres Anrufs, Ihre Telefonnummer und den Namen für den Rückruf hinterlassen.

Danke!

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SPENDENAUFRUF für Katzenmama LUNA

Heute wollen wir euch endlich LUNA vorstellen:

Es wurde uns bereits letzte Woche Montagmorgen (08.05.2023) von einer aufmerksamen Tierfreundin eine getigerte Katze gemeldet. Die Hinterbeine nicht richtig bewegen könnend war diese Katze in der Braunschweiger Straße in Bad Gandersheim durch ein Kellerfenster verschwunden. Suchen vor Ort und die Informationen der Anwohner führten allerdings erst am vergangenen Sonntag (14.05.2023) gegen 23 Uhr zu einer Spur und zum Glück konnte die junge Tigerkatze dann relativ schnell gesichert werden. Das Tier war nicht markiert.

Da es tatsächlich seine Hinterbeine nicht bewegen konnte, war klar, dass es schnellstmöglich tiermedizinische Hilfe benötigte. Mit dieser schweren Verletzung blieb zu fortgeschrittener Stunde nur die Klinik für Kleintiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover.

Wir brachten das Tier also "im Mondenschein" (LUNA = der Mond 🌝) in die Klinik nach Hannover, die wir gegen 2 Uhr erreichten. Die Untersuchung ergab schnell: ein ganz tapferes Mädchen mit kompliziertem Beckenbruch...und tragend mit mindestens 2 Babys! Luna wurde direkt stationär aufgenommen. Eine OP war unumgänglich, aber wegen der fortgeschrittenen Schwangerschaft mussten noch weitere Untersuchungen am Montag vorgenommen werden und sich verschiedene Fachtierärzte der Tierklinik austauschen. Das Ergebnis: Schnellstmöglich die dringend nötige OP mit größter Vorsicht durchführen, um das Becken der werdenden Mama zu reparieren und die Kinder sobald als möglich per Kaiserschnitt zur Welt zu bringen. KOSTENVORANSCHLAG 4000€!

Nach Rücksprache mit den Spezialisten und trotz der hohen Kosten war für uns klar - wir müssen LUNA helfen! Deshalb wurde sie gleich am nächsten Tag operiert!

Gestern konnten wir LUNA in unsere Obhut übernehmen. Ihr und ihren Babys im Bauch geht es den Umständen entsprechend ganz gut. Da Schmerzmittel ihre Kitten schädigen würden, darf sie leider keine bekommen. Wir versuchen alles, um es ihr so angenehm wie möglich zu machen, aber es ist sicher nicht leicht für LUNA. Und trotzdem macht sie so toll und tapfer mit! Nach Pfingsten steht dann der Kaiserschnitt bevor. Wir hoffen, dass auch hier alles gut geht!

Bitte drückt mit uns alle Daumen und Pfoten für LUNA und ihre ungeborenen Katzenkinder!

Und bitte spendet für LUNA! Die vierstellige Rechnung für den Klinikaufenthalt wird uns die nächsten Tage wohl erreichen und auch der Kaiserschnitt steht ja noch aus. Wir können jede Hilfe gebrauchen!

Tierschutz Bad Gandersheim e.V.

IBAN: DE98 250 500 00 0022 2453 77
BIC: NOLADE2HXXX

oder PayPal "Freunde und Familie"
tierschutzbadgandersheim@web.de


LUNA und wir sagen Dankeschön im Voraus für jede Spende und auch ganz herzlichen Dank an alle Beteiligten, die LUNA bis hierher geholfen haben 

 Vielen Dank an den Raiffeisenmarkt und die lieben Menschen, die bei der Osterspendenaktion mitgemacht haben!

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Wir danken allen Menschen, die uns unterstützen!

Sei es ehrenamtlich oder durch Spenden oder durch Lob und Annerkennung.

Es tut gut zu wissen, dass es so viele Menschen gibt, denen das Schicksal der Tiere nicht egal ist.

Der Bauernmarkt 2022 war ein voller Erfolg!!!!

Auch in diesen schwierigen Zeiten haben uns so viele Menschen unterstützt und haben geholfen, dass die Tombola auf dem Bauernmarkt zum Erfolg wurde.

Bereits vor 15Uhr waren alle Lose verkauft und trotzdem füllte sich weiter die Spendendose.

Ein herzliches Dankeschön an alle die Preise und Geld gespendet haben!!

 Ein Herzliches Dankeschön an den   NABU, der  für die Versorgung  der   zurückgelassenen Tiere der Ukraine 

 Spenden gesammelt hat. 

 Der Tierschutz Bad Gandersheim   e. V.

 hat auch etwas gespendet. 

Wir wünschen uns sehr, dass der Krieg   bald vorbei ist. 

Pressemitteilung

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

19.01.2022

Sind eingesetzte Hunde bei der Polizei Hunde 2. Klasse?

Niedersachsen will Diensthunde mit tierschutzwidrigen Mitteln ausbilden.

Das Land Niedersachsen hat eine Änderung des Tierschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag geht soweit, dass Diensthunde während der Ausbildung und im Einsatz zukünftig vom Verbot des Zufügens von Schmerzen, Leiden und Schäden ausgenommen werden sollen. Die würde alle nur denkbaren Mittel und Methoden betreffen.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen lehnt diesen Antrag ab. „Diese Änderung wäre ein Rückschritt“, so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes. „Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, bei der Abrichtung eines Tieres Schmerzen und Leiden hinzuzufügen. Dieses Verbot besteht bereits seit 30 Jahren und der Gesetzgeber hat nun dieses Verbot in die aktuelle Tierschutz-Hundeverordnung übernommen.“

Wurden diese geltenden Vorschriften in den letzten 30 Jahren bei der Ausbildung von Polizeihunden missachtet? Ruhnke befürchtet: „Mit diesem Antrag soll jetzt gesetzeswidriges Verhalten nachträglich legitimiert werden!“ Ruhnke weiter, „an dieser Stelle muss hinterfragt werden, warum ein Bundesland, das die Überwachung des Tierschutzes sicherstellen muss, ihre eigenen gehaltenen Hunde, im Gegensatz zu den privat gehaltenen Hunden, dieser Überwachung entziehen und damit das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden gegenüber ihren eigenen Hunden zulassen will. Damit werden Polizeihunde dem Schutz des Tierschutzgesetzes entzogen und somit zu Hunden 2. Klasse!“

Eine tierschutzkonforme Ausbildung fußt auf der Grundlage moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse und setzt nicht alleine auf veraltete Dominanzkonzepte. Die Verwendung von Hilfsmitteln, die die Gesundheit und das Leben eines Hundes bedrohen, sind abzulehnen!

Allein die Auswahl geeigneter Diensthunde ist bereits schwierig genug und die Tiere sollten nicht schon während der Ausbildung Verletzungen ausgesetzt werden.

„Uns ist völlig bewusst, dass die Polizei zu jeder Zeit bei Einsätzen handlungsbereit sein muss und wir erkennen an, dass die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung möglicherweise ein Umdenken erfordert. Es gibt jedoch auch für Schutz- und Diensthunde alternative tierschutzkonforme Ausbildungsformen sowie einen erfolgreichen tiergerechten Umgang mit Diensthunden“, so Ruhnke.

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und die Hansestadt Bremen haben sich Medienberichten zufolge dafür ausgesprochen, bei der Ausbildung von Diensthunden auf diese alternativen Ausbildungsformen zurückzugreifen. Auch die Zusammenarbeit zwischen dem Tierschutzverein Berlin und der Bundespolizei zeigt, dass eine erfolgreiche Arbeit mit Diensthunden unter Verwendung tiergerechter Methoden und Mittel die Einsatzbereitschaft der Diensthunde nicht einschränkt.

Die Änderung des TierSchG ist aus Sicht des Landestierschutzverbandes Niedersachsen der falsche Weg. Die aufgeflammte Diskussion zur Ausbildung und Einsatz von Diensthunden offenbart eine Regelungslücke. Hier wäre es erforderlich, den tierschutzkonformen Rahmen für die Ausbildung von Diensthunden in den unterschiedlichen Einsatzschwerpunkten durch bundeseinheitliche Vorschriften zu reglementieren. Mit diesen bundeseinheitlichen Vorschriften können nicht nur Vorgaben zu den eingesetzten Hilfsmitteln, sondern auch zur Zucht und Haltung von Diensthunden geregelt werden.


Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von 82 Mitgliedsvereinen in denen rund 23.000 Tierschützer*Innen organisiert sind. Kontakt zu unserer Pressereferentin Andrea Wildhagen: Info@tierschutzniedersachsen.de

In der Brut - und Setzzeit (01.04.-15.07.) dürfen Hunde in Feld und Wald nicht ohne Leine laufen um die Wildtiere in dieser Zeit besonders zu schützen.

Jedoch auch außerhalb dieser Zeit dürfen Hunde Wild-, Haus- und Nutztiere nicht jagen. Die Hundehalter sollten dies zu verhindern wissen, auch wenn die Leinenpflicht wieder aufgehoben ist.  

Januar 2021

Im Bereich der Hildesheimer Straße/Brunshausen wurden im Abstand von knapp einer Woche 2 Meerschweinchen aufgefunden. Der Verdacht , dass die Tiere ausgesetzt wurden, liegt nahe.

Wer Hinweise geben kann, wendet sich bitte an die Polizei Bad Gandersheim 05382-919200.

Ein Meerschweinchen konnte leider nicht gerettet werden. Das zweite Tier befindet sich zur Zeit in einer Pflegestelle des Vereins.

Aufgrund von Zeitmangel ist die Aktualisierung und Bearbeitung unserer Webseite nur sehr ungenügend.

Wir bitten dies zu entschuldigen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis

11.05.20

Wir danken allen Menschen, die uns unterstützen!

Sei es ehrenamtlich oder durch Spenden oder durch Lob und Annerkennung.

Es tut gut zu wissen, dass es so viele Menschen gibt, denen das Schicksal der Tiere nicht egal ist.

Aktuelle Information zum Corona-Virus:

 Stand 18.03.2020

 Neues Coronavirus
– Die wichtigsten Infos für Tierhalter*innen bei einer Quarantäne und/oder möglichen Ausgangssperre –

 

Das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) breitet sich aktuell in Deutschland aus und beherrscht zunehmend unseren Alltag. Da sich viele Menschen angesichts der aktuellen Lage Sorgen machen, ob und wie Sie ihre Haustiere im Falle der eigenen Erkrankung, in Quarantäne oder bei einer möglicherweise verhängten Ausgangssperre ausreichend versorgen können, haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst und werden diese laufend aktualisieren:

 

Wenn ich an SARS-CoV-2 erkrankt bin, sollte ich dann den Kontakt zu meinem Haustier in häuslicher Quarantäne vermeiden?

Bislang gibt es noch keine konkreten Hinweise, dass Haustiere erkranken können. Wenn Sie aber selbst infiziert sind, sollten Sie den engen Kontakt mit Ihrem Haustier sicherheitshalber vermeiden, sprich den Kontakt von Nase und Mund, enges Kuscheln sowie das Teilen von Essen. Zusätzlich ist es nach wie vor ratsam, sich nach jedem Kontakt zu Ihrem Tier gründlich die Hände zu waschen.

 

Wie kann ich meinen Hund ausreichend versorgen, wenn ich in Quarantäne bin?

Derzeit geht die Wissenschaft davon aus, dass Hunde sich nicht mit dem Coronavirus infizieren und diesen auch nicht auf Menschen übertragen können. Wenn Sie selbst erkranken und/oder unter Quarantäne stehen, liegt daher die wesentliche Herausforderung darin, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht verlassen dürfen. Wenn Sie einen Garten haben, können Sie Ihren Hund ganz einfach hinauslassen, ohne selbst aus dem Haus oder der Wohnung gehen zu müssen. Falls Sie keinen Garten haben, kontaktieren Sie am besten gesunde Freund*innen, Familienmitglieder oder Bekannte, die nicht in Quarantäne sind und mit Ihrem Hund spazieren gehen können. Da Sie selbst ebenfalls mit Einkäufen versorgt werden müssen, könnten Sie die gleiche Person bitten, auch Ihren Hund auszuführen. Beachten Sie dabei die aktuell vorgegebenen Hygieneregeln, um eine Übertragung Ihrer (möglichen) eigenen Infektion zu vermeiden. So sollten Sie, wenn möglich, den direkten Kontakt mit der Person vermeiden, die Ihr Tier abholt. Im Idealfall sollte diese Ihre Wohnung nicht betreten, sondern den Hund im Eingangsbereich übernehmen. Gegebenenfalls ist es hierbei sinnvoll, dass die Person eine andere Leine und auch ein anderes Halsband mitbringt und verwendet, damit Sie beide nicht die gleichen Gegenstände anfassen.

 

Wie kann ich meine Katze ausreichend versorgen, wenn ich in Quarantäne bin?

Derzeit geht die Wissenschaft davon aus, dass Katzen sich nicht mit dem Coronavirus infizieren und diesen auch nicht auf Menschen übertragen können. Daher können Sie Ihre Katze, wenn Sie ein Freigänger ist, ganz normal wie immer raus- und reinlassen. Auch reine Wohnungskatzen können Sie wie gewohnt versorgen.

 

Kaninchen, Meerschweinchen und Co.

Da auch Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Kanarienvögel oder Wellensittiche nach aktuellen Erkenntnissen nicht an SARS-CoV-2 erkranken und das Virus auch nicht übertagen können, können Sie Ihre Tiere wie gewohnt Zuhause versorgen.

Kann ich mein Tier auch in ein Tierheim geben?

Wenn es nicht unbedingt nötig ist, sollten Sie Ihr Tier nicht abgeben. Abgesehen davon, dass auch Sie sich bestimmt wohler fühlen, wenn Ihr Tier wie gewohnt bei Ihnen ist, bedeutet ein Orts- und Personenwechsel sowie der Verlust der Bezugspersonen und gewohnten Umgebung für Tiere immer Stress. Darüber hinaus befinden sich auch die Tierheime derzeit in einer Ausnahmesituation, weshalb jede Tierabgabe, die nicht unbedingt nötig ist, vermieden werden sollte. Eine vorübergehende Abgabe während einer Quarantäne von derzeit üblich 14 Tagen in ein Tierheim oder eine Tierpension sollte nur dann erfolgen, wenn es wirklich nicht möglich ist, die Tiere zu Hause zu betreuen, oder wenn Sie zum Beispiel selbst ins Krankenhaus müssen.

 

Darf ich mit meinem Hund spazieren gehen und zu meinem Pferd in den Stall fahren, um es zu versorgen, wenn eine Ausgangssperre für die ganze Stadt oder Gemeinde angeordnet wird?

Noch gibt es in Deutschland keine Ausgangssperre. Sollte dieser Fall eintreten, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt Informationen und Anweisungen, wie Sie sich konkret zu verhalten haben. Auch wir werden Sie dann mit aktuellen Informationen versorgen. Was derzeit schon bekannt ist: Hundebesitzer*innen in Italien dürfen zum Beispiel trotz Ausgangssperren noch mit ihren Tieren in der Nähe der Wohnung allein spazieren gehen. Grundsätzlich gilt, dass Grundbedürfnisse von Bürger*innen auch während einer Ausgangssperre erfüllt werden müssen. Da Deutschland im Grundgesetz unter anderem den Tierschutz als Staatsziel verankert hat, haben damit hierzulande auch Tiere eine Sonderstellung, die dazu führt, dass auch für sie die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse gilt. Das bedeutet auch, dass Hunde sich bewegen und ihr Geschäft artgerecht, das heißt in der Regel im Freien, verrichten können müssen. Auch Pferde haben das Bedürfnis, sich regelmäßig und ausreichend zu bewegen. Darüber hinaus müssen Tiere, die im Stall oder auf der Weide leben, weiterhin versorgt werden. Wir als Deutscher Tierschutzbund werden uns in jedem Fall auf allen Ebenen und mit aller Kraft für tierschutzgerechte und seuchenhygienisch sinnvolle Lösungen einsetzen.

 

Weiteres Vorgehen

Bis auf weiteres gilt: Bewahren Sie Ruhe und halten Sie die aktuellen Hygienevorkehrungen ein. Passen Sie auf sich, Ihre Familie und Ihre Tiere auf und bleiben Sie gesund.

 

www.tierschutzbund.de

Auf unserer Website erhalten Sie jederzeit aktuelle Informationen.

 

www.tierheime-helfen.de

Hier finden Sie weiterführende Informationen darüber, was SARS-CoV-2 für unsere Tierheime und Tierschutzvereine bedeutet.

Quelle:

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

53129 Bonn

Tel. 0228 60 49 6-0

Fax 0228 60 49 6-40

 

bg@tierschutzbund.de
www.tierschutzbund.de

Bauernmarkt-Tombola 2019!!!

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Ein herzliches Dankeschön für die vielen tollen gespendeten Preise, ohne sie wäre diese Tombola nicht möglich gewesen...

 

Zu gewinnen gab es dies und das! Unter anderem ein Insektenhotel, ein Wochenende in einem  4-Sterne-Ferienhaus, Körbe mit Leckereien zum Essen und Trinken, Handwerkskunst aus Afrika und viele , viele Gutscheine für Rundflüge, Essen und Trinken, Sonnenbaden, Minigolfen, Taxifahren, Restaurantbesuch, Lernspaziergänge für Hund und Herrchen, Achtsames wandern, Meditation, Eintrittskarten für die Domfestspiele, Kino und Portal zur Geschichte und vieles mehr.

Wir gratulieren den Gewinnern und danken allen, die uns durch den Kauf der Lose und durch Spenden unterstützt haben. Leider wurden in diesem Jahr nicht alle Lose verkauft.

Daumen hoch an die fleißigen Mitglieder und Helfer für den ehrenamtlichen Einsatz! Danke!

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Ferienpass 2019- Basteln für Tiere

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So entstanden viele Insektenhotels, Katzen- und Hundespielzeug und einige Beschäftigungsideen für Nagetiere.

Ein Wissensquiz über Tiere rundete den Vormittag ab. 

Wir hatten eine Menge Spaß!!!

Die Kinder waren fleißig!!

Es wurde gewerkelt, gebastelt und genäht!

26.5.2019

Thank you for the Music...

Ein herzliches Dankeschön an Dylan und Seinen Freund für den ehrenamtlichen Einsatz beim Theaterfest. Und für die Spende!!!

 

Achtung Giftköder?????15.04.19

in Bad Gandersheim Straße Stieglitzeck Richtung Feld wurde beobachtet, dass aus einem fahrenden PKW Hackbällchen mit einem Granulat ( Gift?) geworfen worden sind.

Am 7.5.19 kam nun das Ergebnis der Laboruntersuchung und lässt aufatmen.

Die gefundenen Substanzen dürften wohl eine Reizung der Schleimhäute verursachen, jedoch wäre die Aufnahme des präparierten Hackfleischs keines Falls tödlich gewesen.

Die Aktion sollte wohl eher Angst und Schrecken auslösen als zu töten.

(Trotzdem, das braucht kein Mensch und auch kein Tier!)

Unter Menü Wissenswertes gibt es einen Link, für erste Hilfe bei Vergiftungen!

 

Haustiere|Tiere

Registrier` Dein Tier bei Findefix.

Dieser Link leitet Sie weiter auf die Internetseite des Haustierregisters des Deutschen Tierschutzbundes.

Die neue Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen gilt nun auch für uns Gandersheimer (Stadt und Dörfer). 

Der Tierschutz Bad Gandersheim e.V. steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bitte nehmen Sie bei Bedarf gerne Kontakt zu uns auf. Vielen Dank 

hier klicken

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28.02.19: GESCHAFFT!!! Der Rat der Stadt Bad Gandersheim stimmt mehrheitlich für eine Kastrations- , Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen !!!!!

30.10.18

Seit einiger Zeit arbeiten wir dafür eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen einzuführen. Nun sind wir damit an die Stadt herangetreten. Wir hoffen auch auf Umsetzung in unserer Stadt, so wie es sie schon in einigen anderen Gemeinden und Städten gibt.

Am 28.02.19 um 18.30h (Forum Schulzentrum) wird nun im Stadtrat darüber entschieden. Alle Mitglieder sind herzlich dazu aufgerufen, durch ihre Anwesenheit die Umsetzung zu bestärken. Vielen Dank!

Das nächste Treffen in gemütlicher Runde findet am

Freitag, 22.08.2019 um 18.30Uhr

in der Pizzeria Napoli/Zur Ecke

statt.

Alle Mitglieder und Gäste sind herzlich willkommen

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 30.03.2019 um 15.30h

im Martin-Luther-Haus in Bad Gandersheim statt.

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Pressemitteilung des Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. :

Stellungnahme Tiertransporte

Mehrere bayerische Veterinärämter haben Genehmigungen bzw. das Ausstellen von Vorzeugnissen für Langstrecken-Tiertransporte in Drittländer bis auf Weiteres verweigert. Der erste Fall in Landshut betraf eine trächtige Kuh, die auf eine 5.000 Kilometer lange Reise nach Usbekistan geschickt werden sollte und für die das Veterinäramt in Landshut kein Vorlaufzeugnis erstellte. Der Landrat unterstützte diese Entscheidung und bekräftigte, dass keine weiteren Transporte dieser Art aus Landshut durchgeführt würden. Mittlerweile verweigern auch die Veterinärämter Passau und Freyung-Grafenau, Unterallgäu, Aschaffenburg, Rendsburg- Eckernförde und weitere Landkreise Transportgenehmigungen. Die unterzeichnenden Verbände begrüßen die Entscheidungen der oben genannten Veterinärämter und möchte alle weiteren Behörden dazu auffordern, sich dem anzuschließen und die Genehmigung für Langstreckentiertransporte in Nicht-EU-Staaten zu verweigern. Nicht zuletzt sehen wir jedoch hier die Politik in der übergeordneten, besonderen Verantwortung zu handeln, denn solche Entscheidungen können letztlich nicht willkürlich von einzelnen Veterinärbehörden und Landräten abhängen. Vielmehr muss hier allen in der Verantwortung stehenden Behörden der Rücken gestärkt und Rechtssicherheit geschaffen werden. Ein klares Verbot von Lebendtiertransporten in Drittländer ist längst überfällig. Aus zahlreichen Reportagen und Fernsehberichten ist bekannt, unter welch unsäglich qualvollen Bedingungen Tiere auf Langstreckentransporten in Länder außerhalb der EU leiden müssen, um am Ende ihrer oft Tausende Kilometer langen Reise einen grausamen Tod durch Schlachten ohne vorherige Betäubung erleiden zu müssen. Grauenvolle Praktiken wie das Hochziehen von schwerverletzten Rindern an nur einem Bein mithilfe einer Seilwinde bis hin zum Ausstechen der Augen oder Durchtrennen von Sehnen sind nicht das erste Mal berichtet worden, so auch wieder in der Reportage „Geheimsache Tiertransporte“ von Manfred Karremann, die in der Sendung 37 Grad im Jahr 2017 ausgestrahlt wurde. Minutenlange Todeskämpfe, sägende Schächtschnitte, schreiende, verblutende Tiere - diese Bilder sind für uns mehr als unerträglich und lassen uns schwer fassen, warum von deutscher Seite aus dieses Tierleid ermöglicht, ja eher noch befördert wird. Wettbewerbsfähigkeit und lukrative Geschäfte, die sich mit Tiertransporten erwirtschaften lassen, stehen über Moral und Ethik. Verbeamtete Tierärzt*innen sehen sich genötigt, behördlichen Anweisungen Folge zu leisten und Vorzeugnisse für den Transport in Drittländer auszustellen, da sie sonst um ihre Anstellung oder ihren weiteren Berufsweg fürchten müssen. Wohlwissend, was die Tiere dort erwartet, sehen sich diejenigen, die diesen Beruf wahrscheinlich einmal gewählt haben, um Leid an Tieren zu verhindern, dazu gezwungen, genau das Gegenteil zu tun. Ihre amtliche Aufgabe als Schutzorgan der Tiere wird ad absurdum geführt und macht sie der Beihilfe zur Tierquälerei schuldig. Eine Aufsatzreihe von Dr. Christoph Maisack und Dr. Alexander Rabitsch1 kommt zu diesem eindeutigen Ergebnis: Amtsveterinär*innen machen sich der Beihilfe zur Tierquälerei schuldig, wenn sie Tiertransporte in Drittländer wie bspw. der Türkei, im Nahen Osten, im Maghreb und in den asiatischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion genehmigen. Einige Veterinärämter fürchten nun, dass ihre Amtsveterinäre haftbar gemacht werden können, wenn sie Tiertransporte in Drittländer genehmigen. Wir, die Unterzeichner dieser Stellungnahme fragen: Warum ist hier eine juristische Ausarbeitung notwendig, um Amtstierärzt*innen ethisch verantwortliches Handeln zu ermöglichen? Wir erwarten von einem Rechtsstaat, seine Amtsträger*innen aufzuklären und zu ermutigen, sich für das Recht und damit das Tierwohl einzusetzen, um sich nicht strafbar zu machen. Zudem kritisieren wir, dass wirtschaftliche Interessen höher wiegen als die Tatsache, dass den Tieren, wissend um ihre Torturen und ihren sie zu erwartenden grausamen 1 Maisack, C. und A. Rabitsch: „Zur Plausibilitätsprüfung nach Artikel 14 (1) a) ii) anlässlich der Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte in Drittstaaten“. Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle 25.Jahrgang -4/2018 Tod ein solches Leid zugefügt wird. Wir rufen die verantwortlichen Politiker, Ministerien und europäischen Institutionen umgehend auf, Tiertransporte in Drittländer zu stoppen. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2015 entschieden, dass das Wohl der Tiere bis zum letzten Zielort sichergestellt sein muss, auch wenn dieser außerhalb der EU-Grenzen liegt. Die Vorschriften werden bei Langstreckentransporten systematisch missachtet. Zwei Anträge zur Aussetzung von Langstreckentransporten, solange die bestehenden Vorschriften nicht eingehalten werden, wurden am 08.11.2018 vom Bundestag final abgelehnt. Deutschland verfügt über mindestens sechzehn einzelstaatliche Abkommen zu Lebendtierexporten in Drittländer. Diese befördern zahlreiche tierquälerische Lebendexporte von Schlachttieren in entfernte Länder. Die Deklaration als angebliche Zuchttiere ist dabei unerheblich, da es sich hierbei in vielen Fällen um einen Etikettenschwindel handelt1 , weil die Zuchttiere nach dem Abkalben ausgemolken und sodann geschlachtet werden. Zuchttierpopulationen wurden in diesen Ländern kaum nachweislich aufgebaut. Wir fordern die verantwortlichen Politiker aller Länder, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sowie die europäischen Institutionen auf, unverzüglich zu handeln, um das grauenvolle Tierleid endlich zu beenden. Zudem müssen Amtsveterinär*innen dringend Rechtssicherheit von übergeordneter Stelle erhalten.

Wir fordern: 

  • Ein Verbot aller Langstrecken-Lebendtiertransporte in Drittländer 

  • Ein Aussetzen aller Langstreckentransporte in Drittländer (z.B. durch Verweigerung des Ausstellens von Vorzeugnissen)

  • Eine Verpflichtung aller Veterinärbehörden, Genehmigungen von Langstreckentransporten in Drittländer nicht mehr auszustellen 

  • Schaffung von Rechtssicherheit für Veterinärbehörden und übergeordneten Ämtern 

  • Die Auflösung bestehender Abkommen zu Lebendtierexporten in Drittländer 

  • Keine neuen Abkommen zu Lebendtierexporten abzuschließen.

Gemeinsame Erklärung der Tierschutzorganisationen: 

Ärzte gegen Massentierhaltung + Aktion Kirche und Tiere e. V. + Animal Welfare Foundation e. V. + Bürgerinitiative Lahstedt-Ilsede für Tier, Mensch und Umwelt + Bundesverband Tierschutz e. V. + Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. + Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. + Deutsches Tierschutzbüro e.V. + Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz + Förderverein des Peter- Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung e. V. + Foodwatch e. V. + Landestierschutzverband Niedersachsen e. V. + mensch fair tier + NABU Landesverband Niedersachsen + Partei Mensch Umwelt Tierschutz + PETA Deutschland e. V. + PROVIEH e. V. + Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e. V. + VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz

Tiere sind empfindsame Lebewesen und keine Sachen oder Produktionsmittel. Sie können wie wir Schmerzen, Angst, Hunger, Durst fühlen. Sie haben daher ein Recht auf Leben in Würde und Unversehrtheit. Artikel 20a GG weist die Verpflichtung, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere durch Gesetzgebung und Rechtsprechung zu schützen, als Staatsziel aus. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Uns eint die grundsätzliche Überzeugung, dass Menschen verpflichtet sind, Tiere als fühlende und soziale Lebewesen anzuerkennen und ihnen ein art- und verhaltensgerechtes Dasein zu gewährleisten. Entgegen seiner Verpflichtung schützt der Staat die landwirtschaftlich genutzten Tiere jedoch NICHT! Vielmehr bedient er die ökonomischen Interessen der Tiernutzer. Der Staat setzt das Tierschutzgesetz nicht um, sondern konterkariert es auf dem Verordnungsweg. Damit sich dieses undemokratische und auch unethische Vorgehen endlich ändert, bündeln wir unsere Kräfte und setzen uns in öffentlichkeitswirksamen gemeinsamen Projekten und Aktionen für ein Ende der von der Mehrheit der Bevölkerung nicht gewollten Tierausbeutung ein.

Pressemitteilung Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. 23.02.2019

Ministerin Otte-Kinast fällt Landkreisen in Schleswig-Holstein beim Exportstopp für Tiertransporte in den Rücken Wie über das Redaktionsnetzwerk Deutschland bekannt wurde, umgehen Tierhalter aus den Landkreisen in Schleswig-Holstein den Exportstopp für Tiertransporte in außereuropäische Staaten. In Rendsburg-Eckernförde wurde ein Ausfuhrverbot von Rindern aus SchleswigHolstein in 13 Staaten mit zweifelhaften Tierwohl-Standards verhängt. Doch einige Tierhalten umgehen dieses Verbot, in dem sie ihre Tiere nach Niedersachsen transportieren. Hier werden die Tiere gesammelt und dann – nach Genehmigung der niedersächsischen Landkreise – genau in die Staaten transportiert, für die in Schleswig-Holstein ein Exportverbot erlassen wurde. Tiere werden jenseits der EU-Außengrenzen oft unter extremsten Bedingungen transportiert und geschlachtet. Tierschutzbestimmungen in den Zielländern sind oft unzureichend oder gar nicht vorhanden. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2015 entschieden, dass das Wohl der Tiere bis zum letzten Zielort sichergestellt sein muss, auch wenn dieser außerhalb der EU-Grenzen liegt. „Die Vorschriften werden bei Langstreckentransporten systematisch missachtet,“ so Dieter Ruhnke Vorsitzender des Landestierschutzverbandes. „Bereits im letzten Jahr wurde die Ministerin vom Bundeslandwirtschaftsministerium angemahnt, den Vollzug in Niedersachsen zu stärken. Stattdessen schwächt OtteKinast den Vollzug auch noch in den Nachbarländern und sorgt dafür, dass die betroffenen Tiere noch länger tierschutzwidrigen Umständen ausgesetzt sind,“ betont Ruhnke. Eine juristische Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass sich Tierärzte in Deutschland der Mittäterschaft der Tierquälerei schuldig machen, wenn sie die Tiertransporte trotzdem abfertigen. Vor diesem Hintergrund ist es an der Zeit, dass die zuständige Ministerin, Frau Otte-Kinast, endlich handelt und die Transporte stoppt. Das Ministerium wird durch den Landestierschutzverband Niedersachsen aufgefordert, nicht nur die Abfertigung von Tiertransporten mit Tieren aus anderen Bundesländern, sondern auch die Genehmigung von Tiertransporten über die EUAußengrenzen zu unterbinden.

Dieter Ruhnke Vorsitzender

Pressemitteilung

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

26.03.2019

Lebendtiertransporte in Nicht-EU-Staaten“ - Ministerin Otte-Kinast schiebt den schwarzen Peter ihren Amtsveterinären*Innen zu 

Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen haben aktuell die Abfertigung von Lebendtiertransporten in bestimmten nicht EU-Staaten untersagt. Ihre Begründung: die systematischen Missstände in diesen Ländern sind keine Ausnahme, sondern der Regelfall. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die geltenden Tierschutzbestimmungen in diesen Ländern nicht eingehalten werden. Die Minister stellen sich mit dieser Regelung ganz klar hinter ihre Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre, damit diese nicht Gefahr laufen wegen Beihilfe zur Tierquälerei angeklagt zu werden.

Das Ministerium überlässt es den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten, ob sie solche Transporte abfertigen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass sie sich nicht der Beihilfe zur Tierquälerei strafbar machen, wenn der Straftatbestand der Tierquälerei lediglich für möglich gehalten wird. Weiter heißt es: nur wenn nachgewiesen werden kann, dass es durch die handelnden Personen vor Ort beabsichtigt ist die Tiere zu quälen, liefe man Gefahr sich der Beihilfe zur Tierquälerei strafbar zu machen und dann sollte die Genehmigung nicht erteilt werden. Das Ministerium empfiehlt zur Rechtssicherheit die Dokumentation der tierschutzrechtlichen Gründe. Die zuständigen Landkreise in Niedersachsen wurde aufgefordert, dies bei der Entscheidung zur Abfertigung von Tiertransporten in Drittländer zu berücksichtigen.

„Statt sich den Entscheidungen der Bundesländer anzuschließen, scheut Ministerin Otte-Kinast die Übernahme von Verantwortung“, erklärt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen und weiter: „Warum wird eine einseitige Empfehlung an Amtstierärzte gegeben, die suggeriert, dass nur die Verweigerung der Genehmigung für einen Transport dokumentiert und begründet werden muss, aber eine Erteilung hingegen keine Rechtfertigung braucht, um Rechtssicherheit zu erlangen?“

Aus Sicht des Landesverbandes offenbart Otte-Kinast eine weitere Entscheidungsschwäche die dafür sorgt, dass der Vollzug in Niedersachsen noch weiter geschwächt wird. Die handelnden Personen stehen weiterhin in einem Gewissenkonflikt stehen und nun müssen sie sich auch darauf einstellen, dass sie keine Rückendeckung ihrer Ministerin erhalten, wenn sie nicht eindeutig und rechtsicher die Verweigerung einer Genehmigung nachweisen können.“

Dieses verantwortungslose Handeln des Ministeriums sorgt dafür, das Lebendtiertransporte in Drittländer weiter in Niedersachsen abgefertigt werden. Den betroffenen Tieren steht damit ein grausamer Leidensweg auf dem Transport und eine grausame betäubungslose Tötung in den betroffenen Ländern bevor

Die Ministerin wird durch den Landestierschutzverband Niedersachsen aufgefordert, die Abfertigung von Tiertransporten aus Niedersachsen in bestimmte Drittländer zu beenden und sich gemeinsam mit Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen für eine tiergerechte bundeseinheitliche Lösung einzusetzen.

 

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Der Tierschutz Bad Gandersheim e.V. dankt der Apotheke an der Post recht herzlich für die Spende aus der Glückradaktion des Bauernmarkts. VIELEN DANK!!!!

Bauernmarkt-Tombola 2018!!!

Zu gewinnen gab es unter anderem ein Insektenhotel, ein Wochenende in einem 4-Sterne-Ferienhaus und eine Cafissimo/Kaffeemaschine, Gutscheine für Rundflüge, Schwimmen, Sonnenbaden, Minigolfen, Autowäsche, Restaurantbesuch und vieles mehr!!

Wir gratulieren den Gewinnern und danken allen, die uns durch den Kauf der Lose und durch Spenden unterstützt haben.

Ein herzliches Dankeschön für die vielen tollen gespendeten Preise, ohne sie wäre diese Tombola nicht möglich gewesen...

...und Daumen hoch an die fleißigen Mitglieder und Helfer für den ehrenamtlichen Einsatz!

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