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Haustiere|Tiere

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Dieser Link leitet Sie weiter auf die Internetseite des Haustierregisters des Deutschen Tierschutzbundes.

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Die neue Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen gilt nun auch für uns Gandersheimer (Stadt und Dörfer). 

Der Tierschutz Bad Gandersheim e.V. steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bitte nehmen Sie bei Bedarf gerne Kontakt zu uns auf. Vielen Dank 

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Der Tierschutz Bad Gandersheim e. V. informiert:

Kastrations-,Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen

 

4. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Gandersheim

 

 Aufgrund der §§ 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. S. 9) und § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, 576), beide in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Bad Gandersheim in seiner Sitzung am 28. Februar 2019 folgende 4. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Gandersheim beschlossen:

Artikel 1

Die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Gandersheim vom 26.02.2015 wird wie folgt geändert:

In § 4 werden die Absätze (6) und (7) wie folgt ergänzt: (6) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Nach der Kennzeichnung ist die Katze bei einem Haustierregister, z.B. Tasso, anzumelden. Als Katzenhalter/-in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. (7) Zu Zuchtzwecken innerhalb eines anerkannten Katzenzuchtverbandes können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht für Katzen zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im Übrigen bleibt § 10 unberührt.“

 

Artikel 2

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Gandersheim in der nunmehr geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen.

 

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Northeim in Kraft.

 

Bad Gandersheim, den 01.03.2019 Stadt Bad Gandersheim (S)

gez. Schwarz Bürgermeisterin

 

Quelle: Amtsblatt des Landkreises Northeim Nr. 10 vom 08.03.2019

 

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfestellung zur Umsetzung der Verordnung benötigen, wenden Sie sich bitte an

 

das Ordnungsamt der Stadt Bad Gandersheim,

Tel.: 05382-73200

 

oder an den

Tierschutz Bad Gandersheim e. V., Bismarckstr. 10, 37581 Bad Gandersheim

Tel.: 05382-5894404

KEINE UNGESICHERTEN GEKIPPTEN FENSTER BEI KATZENHALTUNG!

Liebe Katzenhalter,

jeder sollte es eigentlich wissen, aber es passiert trotzdem immer wieder: Katzen eingeklemmt in gekippten Fenstern!

So erreichte uns in den vergangene Tagen dieses Bild aus dem Stadtgebiet Bad Gandersheim. Das Tier konnte von aufmerksamen Personen gerettet werden und scheint Glück gehabt zu haben. In einem solchen Notfall muss aber schnell gehandelt werden, was nicht immer möglich ist.

Am Besten sollte es aber gar nicht erst zu solchen Situationen kommen! Wir möchten alle Katzenhalter daher noch einmal daran erinnern, Fenster nur entsprechend gesichert zu kippen (es gibt im Fachhandel entsprechende Gitter), um unnötige Un- oder gar Todesfälle zu vermeiden!

Gerne bieten wir Ihnen zu diesem Thema auch Beratung an.

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Kippfensterkatze.jpg

Achtung Giftköder

Aus gegebenem Anlass hier ein hilfreicher Link was zu tun ist,

wenn Ihr Tier Gift zu sich genommen hat:

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http://www.erste-hilfe-beim-hund.de/cgi-php/rel00a.prod/joomla/Joomla_1.6/index.php/vergiftungen

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In jedem Fall möglichst schnell zum Tierarzt und uns kontaktieren!!!

Der Jahreswechsel ist ein Grund zu feiern! Es knallen die Korken und das obligatorische Feuerwerk wird in den Himmel geschossen. Allerdings sind der Lärm und die Lichter der Raketen und Böller für die Tierwelt kein Grund zur Freude, ganz im Gegenteil. Für Wildtiere und Haustiere ist die Silvesternacht keineswegs entspannend. Die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. ruft daher zu Mitgefühl statt Feuerwerk auf und appelliert an die Bevölkerung, den Jahreswechsel ohne Raketen und Knallkörper zu feiern.

Wildtiere werden durcheinander gebracht

Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA Deutschland e.V., erklärt: „Insbesondere für Vögel wird der Silvesterhimmel in den Städten zum Inferno. Wer ein Herz für Tiere hat, sollte das Jahresende deshalb möglichst ohne Raketen und Knallkörper feiern. Mit guter Vorbereitung und Ruhe können Tierhalter ihren Hunden und Katzen zudem den Jahreswechsel erleichtern.“ Für Wildtiere ist der ohrenbetäubende Lärm, die ungewöhnliche Luft und das grelle Lichtermeer eine extreme Belastung. Die veränderten Bedingungen in der Natur können Desorientierung zur Folge haben. In Panik rennen sie dann dem Geschehen davon und übersehen dabei Hindernisse.

Hilfreiche Tipps für den Silvesterabend

Auch Haustiere leiden unter den Silvesterknallern. PETA Deutschland e.V. hat deswegen sieben Tipps zusammengestellt, um den Jahreswechsel für Katze, Hund und Co. entspannt zu gestalten.

  • Lassen Sie Hunde und Katzen an Silvester nicht über einen längeren Zeitraum alleine.

  • Bereits am Nachmittag oder frühen Abend beginnen Feierfreudige mit der Knallerei. Den Silvesterabend müssen die Tiere daher sicher im Haus verbringen, auch Katzen. Umzäunte Gärten sind an Silvester ebenfalls nicht sicher: Zu Tode erschreckte Tiere finden auf ihrer Flucht fast immer einen Ausweg.

  • Geschlossene Rollläden, sanftes Licht und leise Musik bzw. Fernsehgeräusche können helfen, den Feuerwerkslärm für Ihre Tiere möglichst auszublenden. Wichtig ist, dass Sie Hunde und Katzen nicht in ihrer Angst bestärken, sondern ihnen Geborgenheit und Schutz geben. Wenn Sie Gelassenheit ausstrahlen, vermittelt das auch Ihren Vierbeinern Sicherheit.

  • Gehört bei Ihnen Bleigießen zum Silvesterritual? Achten Sie darauf, dass Hunde und Katzen nicht an das verwendete Wasser gelangen – es kann zu schweren Vergiftungen führen.

  • Wenn Sie unbedingt noch am Silvesterabend mit Ihrem Hund spazieren gehen wollen, sollten Sie ihn auf jeden Fall an der Leine führen. Wenn sich das Tier in Panik aus dem Geschirr befreit und davonläuft, muss der Vierbeiner ein Halsband mit Adressanhänger und Telefonnummer tragen. Gehen Sie aber lieber frühzeitig noch einmal Gassi mit Ihrem Hund.

  • Nehmen Sie Ihren Hund keinesfalls mit zum Feuerwerk. Raketen bergen neben dem Schreckpotenzial auch eine Verletzungsgefahr.

  • Leiden Ihre tierischen Mitbewohner bekanntermaßen besonders stark unter dem lauten Jahreswechsel oder neigen gar zu Panikattacken, kann es ratsam sein, in Absprache mit einem Tierarzt, beruhigende Medikamente zu verabreichen. Wenn Sie einen ängstlichen Hund besitzen und in einer lauten Gegend wohnen, können Sie sich dem Silvesterlärm entziehen, indem Sie kurzzeitig eine ruhige Gegend aufsuchen und den Jahreswechsel dort verbringen.


Quelle: PETA Deutschland e.V.

Um Zwergkaninchen /Meerschweinchen oder auch Hühner im Freilauf zu schützen werden oft Nylonnetze gespannt. Mancher schützt auch so seine Obstbäume vor zu gierigen "Mitessern".

Leider kann dies für Singvögel zur tödlichen Falle werden.

Diese Drossel wurde noch rechtzeitig aus dem Netz befreit und hat überlebt. Alternativ könnte man zum Schutz Hasendraht über die Ausläufe verlegen um ein Verheddern zu verhindern.

 

 

Gute Information rund um die Katze finden Sie auf der Web-Seite der Katzenhilfe Bleckede

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http://www.katzenhilfe-bleckede.de/seite/532310/informationen.html

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